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Internationales
Wirtschaftsrecht bildet die rechtliche Ordnung für internationale
Wirtschaftsbeziehungen. An diesen Wirtschaftsbeziehungen können
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Staaten |
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internationale Organisationen, insbesondere aber |
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Wirtschaftsunternehmen, die in verschiedenen Ländern
angesiedelt sind, |
beteiligt sein. Im Folgenden soll insbesondere der
die Wirtschaftsunternehmen interessierende Teil des internationalen
Wirtschaftsrechts betrachtet werden.
Bei internationalen Transaktionen im Zusammenhang mit der Lieferung von
Gütern und/oder der Erbringung von Dienstleistungen können vielfältige
Konfliktfelder auftreten, hier seien einige wichtige exemplarisch genannt:
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Unterschiedliche Handelsbräuche führen bei der
Anwendung zu unterschiedlichen Ergebnissen |
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Kollisionsnormen verschiedener Rechtsordnungen führen
bei der Anwendung zu unterschiedlichen Ergebnissen |
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Realisierung von politischen Risiken |
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der Kunde kommt seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung bei der Vertragsabwicklung nicht, nicht im erforderlichen Umfang oder in der erforderlichen Weise nach |
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kulturelle Unterschiede führen zu unterschiedlichen
Verhaltensweisen |
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Kommunikationsschwierigkeiten führen zu einem
Missverständnis oder gar Dissens |
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lokale Behörden nehmen unerwartet Einfluss auf die
Vertragsabwicklung |
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Änderung der dem Projekt zugrundeliegenden Parameter |
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überraschende Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit
bestimmter Klauseln („lex rei sitae“) |
Bei Auftreten eines Konfliktes war bisher die
Alternative zwischen der Inanspruchnahme staatlicher Gerichte (im Land des
Kunden, im Land des Lieferanten oder in einem „neutralen“ Staat) und der
Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens. Beide Verfahren haben gemeinsam,
dass sie stigmatisierend wirken sowie oft sehr langwierig und teuer sind. In
jedem Fall ist normalerweise nach Durchführung eines solchen Verfahrens die
Geschäftsbeziehung zerbrochen, weil es einen Gewinner und einen Verlierer
gibt.
Hier bietet die Mediation als eine Form der alternativen Konfliktlösung eine
einmalige Chance für ein besseres Ergebnis: das Verfahren ist schneller und
kostengünstiger, und vor allen Dingen können alle Aspekte einer
Geschäftsbeziehung, nicht nur das eigentliche Konfliktfeld, in das Verfahren
in einer ganzheitlichen Betrachtungsweise einbezogen werden. Zudem behalten
die Parteien die Verfahrensherrschaft, sie erarbeiten das Ergebnis
selbstbestimmt und entsprechend ihrer Interessenlage. Dies führt zu deutlich
höherer Akzeptanz des Ergebnisses und zur Aufrechterhaltung, manchmal
sogar zum Ausbau der Geschäftsbeziehung.
Bei Nutzung der hier angebotenen Vertragsklauseln zur Beilegung von
Meinungsverschiedenheiten stellt die Mediation gerade im Bereich des
internationalen Wirtschaftsrechts so eine einmalige Chance zu
vergleichsweise geringen Kosten, aber nahezu ohne Risiko dar.
Darum: versuchen Sie im Falle eines Falles die Möglichkeit der Mediation. Sie werden es nicht bereuen!
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