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Eine wichtige Stellung in
unserem Wirtschaftsleben haben Lieferantenbeziehungen. Zwischen Herstellern,
Lieferanten, Händlern und Kunden kann es bei bestellten Waren zu Störungen
in diesen Beziehungen kommen, die erhebliches Konfliktpotential bergen.
Kernpunkte sind zum Beispiel:
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Lieferverzug |
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Qualitätsprobleme bei gelieferten Waren |
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Zahlungsabwicklung bzw. Zahlungsgeschwindigkeit |
Leicht kann eine gute langjährige Geschäftsverbindung
zerbrechen. Schadensersatzforderungen sind nicht ausgeschlossen.
Auftragsstornos und erste Anwaltskontakte sorgen nicht gerade für eine
künftig reibungslose Abwicklung bei Geschäftspartnern.
Durch Mediation lassen sich Zeit, Kosten und Ärgernis einsparen. In einer
Mediationsitzung können die Konfliktpartner selbst einen gemeinsamen
Massnahmenplan für künftige Zusammenarbeit erarbeiten, der umgesetzt und
eingehalten wird.
Wichtig ist das gemeinsame Interesse an einer zukunftsgerichteten
Zusammenarbeit und die Vermeidung von langwierigen Streitigkeiten vor
Gerichten oder Schiedsgerichten.
Sinnvoll scheint es von Anfang an, eine Mediationsklausel in
Lieferantenverträge einzubringen, um so eine geschäftliche Partnerschaft
durch Kommunikation zu erhalten. Störungen oder Meinungsverschiedenheiten
können als Chance für eine gemeinsame Zukunft genutzt werden.
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